Immer öfter werden Ausnahmen von Vorschriften der StVO beantragt. Eine ermessensfehlerfreie Verwaltungsentscheidung bedarf sorgfältiger Abwägung zwischen den öffentlichen Belangen und den besonderen Interessen der Betroffenen. Der erste Teil des Seminars zeigt anhand der StVO und der StVO-Vwv auf, welche Ausnahmen zulässig sind und hilft Ihnen bei der Entscheidung.
Die Anzahl der Großraum- und Schwertransporte nimmt seit Jahren stetig zu; die Tendenz ist weiterhin steigend. In welchen Fällen werden Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 Nr. 5 erforderlich? Wann sind Erlaubnisse nach §29 Absatz 3 StVO zu erteilen? Wird auch eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO benötigt? Der zweite Teil des Seminars gibt auf diese Fragen eine Antwort.
Bedingungen und allgemeine Auflagen stellen für den Anwender der Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 92) kein Hindernis dar, doch welche Auflagen des Auflagenkataloges sind für den speziell zu genehmigenden Großraum- oder Schwertransport anzuordnen? Der dritte Teil des Seminars beschäftigt sich mit den theoretischen Grundlagen.
Zwei Beispiele von Großraum- und Schwertransporten dienen den TeilnehmerInnen des Seminars unter Benutzung von Karten und Informationsmaterial zur eigenständigen Erarbeitung der Erlaubnis und Genehmigung.
Das Seminar ist in erster Linie für MitarbeiterInnen der Straßenverkehrs- bzw. Straßenbaubehörden gedacht, die Ausnahmegenehmigungen erteilen. Doch auch für MitarbeiterInnen von Transportunternehmen, die Großraum- und Schwertransporte durchführen, können sich interessante Aspekte ergeben.
TeilnehmerInnen am Seminar erhalten als Arbeitsunterlagen die RGST 1992 in der Fassung von November 2003.
Seminarleitung
Bernd Lohbeck
Zielgruppe
Mitarbeiter von Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden sowie von Transportunternehmen