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In den letzten Jahren wurden die StVO und die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur StVO mehrfach wesentlich geändert, weil Urteile des BVerwG (11C25/93, 3C9/98, 3C11/97) dem Verordnungsgeber aufzeigten, dass vorhandene Verwaltungsvorschriften und Richtlinien nicht umgesetzt wurden und dies zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und/oder zu massiver Unzufriedenheit in der Bevölkerung führte.
Die neuen Regelungen zu Tempo 30-Zonen, zu Geschwindigkeitsbeschränkungen allgemein und zum Bewohnerparken sind wichtige Beispiele für diese Änderungen.
Zum 1.1.2004 sind die neuen Regelungen zum Bewohnerparken spätestens umzusetzen. Haben Sie die notwendigen Planungen schon abgeschlossen?
Seit Herbst 1998 ist die sogenannte Radverkehrsnovelle in vollem Umfang anzuwenden. Haben Sie Ihre Radwege regelgerecht ausgestaltet und beschildert?
Vorfahrtregelungen nach § 8 StVO sind gegen die Vorrangregeln des § 10 abzugrenzen. Wann ist es sinnvoll, auf vorfahrtregelnde Verkehrszeichen zu verzichten? In welchen Fällen sind sie zwingend erforderlich? Wann sind negative Vorfahrtzeichen innerorts anzukündigen und auf beiden Straßenseiten aufzustellen?
Neue Regelungen (ARS 14/2000) zur Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken mit Durchfahrtshöhen < 4,50m, die die alten, aber oftmals schon vergessenen Regelungen des ARS 2/1968 ablösen, sind jetzt anzuwenden.
Die neuen Richtlinien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ 2001) erleichtern die Anordnung von Fußgängerüberwegen.
Welche Neuerungen sind zu beachten.
Mit Aktenzeichen S32/36.42.39/15Va 2003 vom 27. Juni 2003 wurde das Verkehrszeichen 391 "Hinweis auf den Beginn einer mautpflichtigen Strecke” zur Aufnahme in den § 42 Absatz 7 der StVO bekannt gegeben. Welche Verwaltungsvorschriften sind bei seiner Anordnung zu beachten? Wer trägt die Kosten für Anbringung, Unterhalt und Entfernung des Zeichens?
Sie sind als Mitarbeiter einer Straßenverkehrsbehörde oder einer Straßenbaubehörde für die Bauartwahl von Verkehrszeichen verantwortlich? Dann sollten Sie auch die notwendige Hintergrundinformation besitzen, welche Größen und welche lichttechnischen Eigenschaften die anzuschaffenden Schilder haben müssen.
So wenig Verkehrszeichen wie möglich, so viel wie nötig fordert die Verwaltungsvorschrift und vor allem die Rechtsprechung. Das Seminar soll helfen, Ihre Entscheidungen gegenüber anderen Behörden und auch dem Bürger gegenüber zu begründen und Ihnen die Sicherheit geben, Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit im Sinne der Verkehrssicherheit auszuüben.
Teilnehmer am Seminar erhalten als Arbeitsunterlagen die StVO nebst StVO-Vwv sowie die Hinweise für die Wahl der Bauart von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen hinsichtlich ihrer lichttechnischen Eigenschaften (HWBV2001).
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