Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen


Grundseminar

Termine und Anmeldung


Als  Präsenz-Seminar oder als  Online-Seminar buchbar!

Städte und Gemeinden haben ein zunehmendes Interesse an der Durchführung verschiedenster Veranstaltungen mit dem Hintergrund, die Attraktviät ihres Ortes zu steigern und ihren Bürgern und Bürgerinnen ein attraktives Freizeitangebot zu bieten. Im Interesse der zur erwartenden Besucherströme dürfen Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht vernachlässigt werden.

Bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen sieht sich der Veranstalter nicht nur einer Vielzahl an rechtllichen Vorschriften, sondern auch vielen praktischen Fragen ausgesetzt. Anhand dieses Seminars soll speziell der öffentlichen Verwaltung als Veranstalterin die Relevanz der verschiedenen Bereiche aufgezeigt werden.

Im Seminar werden die Zusammenhänge des Gewerbe-, Gaststätten- und allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsrechts erörtert. Neuere Urteile und die Rechtsentwicklung stehen dabei im Vordergrund. Auf aktuelle Fragen und Probleme der Teilnehmenden wird dabei eingegangen.

Seminarziel: Rechtsgrundlagen und allgemeine Zusammenhänge des Gewerbe-, Gaststätten- und allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsrechts kennen und beherrschen lernen; systematische Vorgehensweise; Besonderheiten und Regelfälle notwendiger Maßnahmen beachten.

 

Seminarleitung:
Diplom-Verwaltungswirt Andreas Ramisch, Bad Salzungen


Zielgruppe:

Dienstkräfte in Gewerbe- und Ordnungsämtern im Innen- und Außendienst – auch ohne Grundkenntnisse (auch Mitarbeitende anderer beteiligter Behörden wie Bau- und Brandschutzämter, Polizei, Feuerwehren, Immissionsschutzbehörden)

 

Seminarinhalte:

  • rechtliche Grundlagen, auch Verhältnis zu anderen Rechtsnormen
  • Arten und Unterscheidung öffentlicher / privater Veranstaltungen nach Inhalt, Wirkungskreis und Zweckbestimmung
  • erlaubnis- und anzeigepflichtige / -freie Veranstaltungen
  • Pflichten des Veranstalters ( Stellvertretungsrecht, GmbH, GdbR )
  • Inhalt gewerbe-, gaststätten- und ordnungsrechtlicher Erlaubnisse (Antragstellung, Durchführung des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens, Kontrollmaßnahmen) mit Versagungsgründen
  • Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen
  • Vorbereitung und Durchführung von Kontrollen
  • besondere Beachtung technischer Vorschriften (landesspezifische Bauordnungen, Brandschutz ), hygienischer Vorschriften (LebensmittelhygieneV) oder Nebengesetze (landesspezifische ordnungsbehördliche / polizeirechtliche Vorschriften wie OBG / PolG / ASOG / LStVG etc., JÖSchG)
  • Feststellung und Verfolgung / Ahndung von Verstößen nach allgemeiner (OwiG) oder besonderer (GewO, GastG) Rechtsgrundlage
  • Behandlung von Problemen anhand konkreter Fälle der Teilnehmenden

 

Zeitrahmen (Präsenz-Seminar):

09:00 Uhr 16:30 Uhr


Nach Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.





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